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   BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71   

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BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71 (https://dejure.org/1972,126)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1972 - VI C 5.71 (https://dejure.org/1972,126)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - VI C 5.71 (https://dejure.org/1972,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 101
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 170.63

    Anspruch auf Festsetzung einer beamtenrechtlichen Beihilfe für die Zahlung von

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Erfülle der Beamte diese Forderungen, so entstünden ihm Aufwendungen, deren Beihilfefähigkeit das Bundesverwaltungsgericht bejaht habe (vgl. Urteil vom 3. Juni 1965 - BVerwG VIII C 170.63 - [RiA 1966, 134]).

    Schon diese Folgen sprächen dafür, daß die der Festsetzungsstelle vorgelegte Arztrechnung nicht pro forma ausgestellt sei, sondern eine echte Honorarforderung beweise, Bestünden daran bei der Behandlung durch einen Verwandten oder in anderen Fällen hinreichende Zweifel, so könne die Festsetzungsstelle die Vorlage einer quittierten Rechnung oder sonstiger Beweise (z.B. Kontoauszüge, Erklärungen des Arztes) dafür verlangen, daß die Honorarforderung in Höhe des Rechnungsbetrages ernst gemeint gewesen sei (vgl. Urteil vom 3. Juni 1965 - BVerwG VIII C 170.63 -).

    Denn es verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des früher für Beihilfesachen zuständigen VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1965 - BVerwG VIII C 170.63 - (RiA 1966, 134 = Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1), das ebenfalls von einer Verkehrssitte unter Ärzten ausgeht, nahe Angehörige unentgeltlich zu behandeln.

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 130.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Daß dies nicht den Grundsätzen und Zielen des Beihilfenrechts entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in einem anderen Zusammenhang ausgesprochen (vgl. BVerwGE 36, 53 [58]).

    Denn die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn nur, in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Gewährung von Beihilfen ergänzend und in angemessenem Umfang in bezug auf die notwendigen Aufwendungen einzugreifen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 36, 53 [55]; Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG VI C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] und vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 238.925 Nr. 2]).

  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Sie sind daher - ebenso wie bei den nicht unter dieses Gesetz fallenden Beamten und Versorgungsempfängern - auch im Rahmen der Anwendung des § 56 Abs. 1 G 131 daran zu messen, ob sie der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gerecht werden (vgl. hierzu allgemein BVerwGE 32, 352 [354] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Dabei können Praktikabilitätsgründe eine gewisse Rolle spielen (vgl. u.a. die soeben angeführten Urteile und BVerwGE 27, 189 [193]; 37, 57 [58/59]; 38, 134 [137]).
  • BVerwG, 10.08.1971 - VI C 136.67
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Denn die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn nur, in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Gewährung von Beihilfen ergänzend und in angemessenem Umfang in bezug auf die notwendigen Aufwendungen einzugreifen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 36, 53 [55]; Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG VI C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] und vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 238.925 Nr. 2]).
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Dabei können Praktikabilitätsgründe eine gewisse Rolle spielen (vgl. u.a. die soeben angeführten Urteile und BVerwGE 27, 189 [193]; 37, 57 [58/59]; 38, 134 [137]).
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Denn die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn nur, in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Gewährung von Beihilfen ergänzend und in angemessenem Umfang in bezug auf die notwendigen Aufwendungen einzugreifen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 36, 53 [55]; Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG VI C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] und vom 23. September 1971 - BVerwG II C 15.70 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 238.925 Nr. 2]).
  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68

    Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Dabei können Praktikabilitätsgründe eine gewisse Rolle spielen (vgl. u.a. die soeben angeführten Urteile und BVerwGE 27, 189 [193]; 37, 57 [58/59]; 38, 134 [137]).
  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Abgesehen davon ist auch sonst im Beihilfenrecht und in anderen Rechtsgebieten (Sozialversicherungsrecht, Schwerbeschädigtenrecht) nicht immer eine völlig freie Arztwahl gewährleistet (vgl. u.a. Urteil vom 7. November 1968 - BVerwG II C 65.67 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 11]).
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 275.57
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
    Von dieser Grundkonzeption geht ersichtlich schon das Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 11, 56 zum Ermessensrahmen bei der Gewährung von Regelbeihilfen an die dem Gesetz zu Art. 131 GG unterliegenden Personen aus.
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

    Der Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme ist rechtsgültig (Bestätigung von BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]).

    Frühere Urteile des Berufungsgerichts und auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]), in denen die Regelung in Nr. 3 Abs. 8 Satz 1 BhV für rechtsfehlerfrei gehalten wurde, seien von einer Verkehrssitte unter Ärzten ausgegangen, nahe Angehörige unentgeltlich zu behandeln.

    Dies hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]) entschieden.

    Hinsichtlich deren Umfang und Ermittlung gelten die Ausführungen im Urteil vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71] [105]); die einengende Neufassung der Nr. 3 Abs. 8 Satz 2 BhV durch die Änderung vom 11. Februar 1975 (GMBl. S. 106) betrifft noch nicht den vorliegenden Fall.

  • VG Karlsruhe, 22.04.2010 - 9 K 1088/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Behandlung durch Angehörige

    19 Die Norm verstößt entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen: BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1990 - 2 B 129/90 -, DVBl. 1991, 641; Beschl. v. 02.07.1990 - 2 B 12/90 -, JURIS; Beschl. v. 07.06.1989 - 2 B 74.89 -, unveröff.; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; BayVerfGH, Entsch.

    Der Kläger, der die Auffassung vertritt, die Annahme einer Verkehrssitte und sittlichen Pflicht zur kostenlosen Heilbehandlung von Geschwistern in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1972 (- VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101) sei überholt, und damit das damalige Bestehen einer solchen Verkehrssitte zugesteht, hat keine Anhaltspunkte für einen Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen vorgetragen, die eine gewisse Mindestwahrscheinlichkeit dafür erkennen ließen, dass nunmehr bei einer Behandlung von Geschwistern eine Honorarbeschränkung gänzlich fernliegt.

    Mit der Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit - hier von Geschwistern - trägt der Verordnungsgeber in Ausübung des ihm bei der Konkretisierung der gesetzlichen Fürsorgepflicht zustehenden Ermessens unter zulässiger Berücksichtigung von Praktikabilitätsgründen und zulässig typisierend der Schwierigkeit Rechnung, die anderenfalls mit der Überprüfung der Ernsthaftigkeit der (vollen) Honorarforderung unter Geschwistern unausweichlich verbunden wäre, und vermeidet es, im Einzelfall in einer mit den Grundsätzen und Zielen des Beihilferechts nicht zu vereinbarenden Weise in die Privatsphäre des Beihilfeberechtigten eindringen zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230).

    Anhaltspunkte für eine derartige Zwangslage sind jedoch vorliegend nicht gegeben (vgl. insgesamt BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; BGH, Urt. v. 21.02.2001 - IV ZR 11/00 -, VersR 2001, 576; VG Saarl., Urt. v. 23.07.2009 - 3 K 512/09 -, NVwZ-RR 2009, 896).

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81

    Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Ausschluss der Beihilfefähigkeit von

    Der Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit einer nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme ist rechtsgültig (Bestätigung von BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]; wie BVerwG 2 C 23.81).

    Frühere Urteile des Berufungsgerichts und auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]), in denen die Regelung in Nr. 3 Abs. 8 BhV für rechtsfehlerfrei gehalten wurde, seien von einer Verkehrssitte unter Ärzten ausgegangen, nahe Angehörige unentgeltlich zu behandeln.

    Dies hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71]) entschieden.

    Hinsichtlich des Umfangs und der Ermittlung der Unkosten gelten die Ausführungen im Urteil vom 25. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 101 [BVerwG 25.10.1972 - VI C 5/71] [105]); die einengende Neufassung der Nr. 3 Abs. 8 Satz 2 BhV durch die Änderung vom 11. Februar 1975 (GMBl. S. 106) betrifft noch nicht den vorliegenden Fall.

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 80.10

    Beihilfe; Beihilfeausschluss; persönliche Tätigkeit; naher Angehöriger; Ehegatte;

    Dies würde die Behörde entgegen den Grundsätzen und Zielen des Beihilferechts selbst in Bagatellfällen dazu zwingen, in den persönlichen Bereich des Beamten einzudringen und dessen Verhältnis zum nahen Angehörigen zu klären (Urteile vom 25. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 5.71 - BVerwGE 41, 101 = Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 16 S. 28 und vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 19).
  • VG Regensburg, 26.01.1994 - RO 1 K 93.1842

    Gewährung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung durch einen nahen

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  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104];Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG 6 B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV (F. 1975) Nr. 1]).".
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Härten, die sich notwendigerweise aus der typisierenden und generalisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilferegelungen im Einzelfall ergeben, sind vom Beamten im Hinblick auf die nur ergänzende Funktion der Beihilfeleistungen hinzunehmen (vgl. BVerwGE 51, 193 ) mit Hinweis auf (BVerwGE 41, 101 ), wenn sie keine unzumutbare Belastung bedeuten.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 5 LB 388/08

    Ausschluss von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen

    Aus dieser Zweckbestimmung (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25.10.1972, BVerwGE 41 S. 101 ff.) ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats deutlich, dass es für den Beihilfeausschluss in § 5 Abs. 6 Nr. 5 HmbBeihVO nicht entscheidend darauf ankommt, ob der nahe Angehörige die Behandlung selbst vorgenommen hat, sondern ob er diese auf Grund des Behandlungsvertrages in Rechnung stellen kann.
  • BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90

    Beamtenrecht: Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die

    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 3 Abs. 6 BVO bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [102 ff.]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10 = RiA 1982, 195 = ZBR 1983, 206]; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - sowie vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 -).
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Wegen dieses, im starken Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muß infolgedessen der Beamte und Versorgungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (BVerwGE 27, 189 [193]; 41, 101 [104]; Beschluß vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV [F. 1975] Nr. 1]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 4 S 2953/93

    Beihilferecht: zur Rechtsqualität und verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit

  • VG Regensburg, 16.10.1991 - RN 1 K 90 1611

    Rückforderung grundsätzlich beihilfefähiger persönlicher Aufwendungen von

  • BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 16/85
  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

  • VG Augsburg, 06.06.2008 - Au 7 K 08.181

    Beihilfe; Hundert-Prozent-Begrenzung; Eigenbeteiligung; Berechnungsweise;

  • OLG Celle, 13.04.2000 - 8 U 40/99

    Anspruch auf Arztkostenerstattung von einer privaten Krankenversicherung;

  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Beihilfeberechtigte

  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 B 109.90

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • OVG Hamburg, 19.09.2003 - 1 Bf 180/02

    Anspruch auf die Bewilligung von Beihilfeleistungen; Gewährung von

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

  • VG Saarlouis, 26.02.2014 - 6 K 597/13

    Beihilfe zu Aufwendungen des Ehegatten; maßgebliches Ehegatteneinkommen

  • BVerwG, 24.07.1973 - VI C 18.71

    Kostenverteilung bei Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender

  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 74.89

    Zulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der Frage der Rechtsgültigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - 4 S 2106/93

    Beihilfefähigkeit krankengymnastischer Behandlung gemäß BhV BW

  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 2 UE 3099/90

    Gewährung einer Beihilfe zu den in BhV § 12 Abs 1 S 1 aufgeführten Aufwendungen

  • BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90

    Vereinbarkeit des Ausschlusses einer Beihilfe für die persönliche Tätigkeit eines

  • BVerwG, 06.07.1982 - 2 B 93.82
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